Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (kurz Pflege-Charta) ist ein Katalog von Rechten hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.

Artikel

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht

Betrifft

1. Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um eine möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können

  • Willens- und Entscheidungsfreiheit, Fürsprache und Fürsorge
  • Wahl des Lebensortes, der Pflege und Behandlung, der Gestaltung des Tagesablaufs
  • Reglung finanzieller und rechtlicher Angelegenheiten
  • Berücksichtigung von Vorausverfügungen
  • Abwägungen zwischen Selbstbestimmungsrechten und Fürsorgepflichten
  • Hilfe zur Selbsthilfe, vorbeugende und gesundheitsfördernde Maßnahmen (Anspruch auf Prävention und Rehabilitation)
  • Einschränkungen: Rechte anderer, finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen

2. Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden

  • Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, Schutz vor entwürdigendem Verhalten
  • Schutz vor Vernachlässigungen (Recht auf notwendige Hilfe, Recht auf Kontakte, geistige Anregung)
  • Schutz vor unsachgemäßer medizinischer und pflegerischer Behandlung (z.B. Schutz vor unsachgemäßer Medikamentengabe), Schutz vor nicht indizierten freiheitsentziehenden Maßnahmen
  • Veranlassung von Maßnahmen bei Anzeichen von Gewalt
  • Einschränkungen: Gefährdung anderer oder sich selbst

3. Privatheit

auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre

  • Beachtung des Privatbereichs, Möglichkeit des Rückzugs bzw. einige Zeit ungestört zu sein, Achtsamkeit im Umgang mit Schamgefühlen (z.B. Schutz vor unnötigen Entblößungen und verbalen Indiskretionen)
  • grundsätzliches Anklopfen und Rückruf abwarten
  • Respektierung von Sexualität, geschlechtlicher Orientierung und Lebensweise
  • Wahrung des Briefgeheimnisses, Schutz der persönlichen Daten
  • Einschränkung: Der Anspruch auf Privatheit kann je nach Ausmaß des Hilfe- und Pflegebedarfs nicht immer gewährleistet werden.

4. Pflege, Betreuung und Behandlung

auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung

  • kompetente und zugewandte Pflege, Betreuung und Behandlung
  • Zusammenarbeit der an der Pflege, Betreuung und Behandlung Beteiligten
  • individuelle, geplante, gesundheitsfördernde Pflege
  • Wechsel des eingesetzten Personal so gering wie möglich
  • Bereitstellen geeigneter Hilfsmittel
  • Hilfe, um an die frische Luft zu kommen
  • fachgerechte Behandlung und Linderung belastender Symptome
  • bedarfs- und bedürfnisgerechte Speisen- und Getränkeangebote
  • Beschwerden anbringen, ohne Nachteile zu befürchten, zeitnahe Informationen, was aufgrund der Beschwerde geschehen ist

5. Information, Beratung und Aufklärung

auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung

  • Recht auf umfassende Beratung zur Hilfe, Betreuung, Pflege, Wohnen
  • Information, Entlastung, Anleitung und Schulung pflegender Angehöriger
  • Information über Vertragsinhalte, Kosten und Leistungen
  • medizinische und pflegerische Aufklärung
  • sorgfältige Information über Mitwirkung an Forschungsvorhaben
  • Einsichtsrecht in Dokumente

6. Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

  • Beachtung von Bedürfnissen und Erfordernissen zur Verständigung und Unterstützung bei der Verwendung von Hilfsmitteln (z.B. Hörgerät, Schreibhilfe, Dolmetscher
  • Möglichkeit, sich Interessen und Fähigkeiten gemäß am gesellschaftlichen  Leben zu beteiligen, Mitwirkungs- und Mitgestaltungspflichten
  • Möglichkeiten  in der eigenen Wohnung: Unterstützung durch Freiwilligendienste und karitative Einrichtungen, um Unterhaltungs- oder Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen oder die Wohnung zu anderen Zwecken zu verlassen, Möglichkeiten von Kostenzuschüssen oder Kostenübernahmen der Sozialhilfeträger

7. Religion, Kultur und Weltanschauung

seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben

  • Berücksichtigung kultureller und religiöser Werte (gegenseitige Information über Bedürfnisse und Möglichkeiten)
  • Hilfestellung zur Ausübung  religiöser Handlungen(wie z. B. Beten, Fasten, Waschungen)
  • Hilfe bei elementaren Lebensfragen (gegebenenfalls Hinzuziehen eines oder einer Geistlichen oder einer Person mit seelsorgerlichen Fähigkeiten)
  • Respektierung von Weltanschauungen

8. Palliative Begleitung, Sterben und Tod

in Würde zu sterben

  • an den Vorstellungen und Wünschendes Sterbenden  ausgerichtete Sterbebegleitung (z.B. Personen, Umgebung)
  • wirkungsvolle Maßnahmen gegen belastende Symptome
  • selbstbestimmter Behandlungsumfang am Lebensende
  • Vorausverfügungen grundsätzlich bindend
  • respektvoller Umgang mit dem Leichnam
  • Möglichkeiten der Abschiednahme
  • Beachtung zu Lebzeiten geäußerter Wünsche (z.B. Aufbahrung, Bestattung)
  • Einschränkung, keine Maßnahmen, die den Tod herbeiführen, auch wenn dies der ausdrückliche Wunsch des Sterbenden ist

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