Grundpflege umfasst die regelmäßigen, täglichen Pflegeleistungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Dazu gehören z. B.:

  • Unterstützung oder Übernahme beim Waschen, Duschen und Baden, Zahnpflege, Haarpflege ggf. das Rasieren...
  • Unterstützung oder Übernahme beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung oder Übernahme beim Zubereiten von Nahrung, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Förderung der Mobilität
  • Betten und Lagern

Diese Leistungen werden von der Pflegekasse im Rahmen festgesetzter Höchstbeträge bezahlt. Die maximale Leistungshöhe ist abhängig vom bewilligten Pflegegrad.

Über die Modalitäten zur Einstufung in einen Pflegegrad beraten wir Sie gerne.

Wir rechnen unsere Leistungen mit vielen Kostenträgern ab:

  • Kranken- und Pflegekassen für gesetzlich Versicherte
  • Private Krankenkassen, Beamten-Kassen, Beihilfestelle
  • Sozialhilfeträger, z. B.  als ergänzende Leistungen der „Hilfe zur Pflege“, wenn die Beträge der Pflegeversicherung nicht für die notwendige Pflege ausreichen
  • Berufsgenossenschaft
  • Unsere Leistungen können ebenfalls privat abgerechnet werden

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